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SPD-Bezirkstagsfraktion: 2010 muss das Jahr des Aufbruchs werden
2010 wird die SPD-Bezirkstagsfraktion vehement konkrete Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einfordern. „Eine zügige Umsetzung ist notwendig, weil Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.“
Mehrfach haben CSU-Bezirksräte in Ausschusssitzungen und anderen öffentlichen Äußerungen nämlich bereits zu erkennen gegeben, dass ihnen die Vorgaben der Vereinten Nationen in Sachen Rechte für Menschen mit Behinderung nicht gefallen und sie sich mit einer Umsetzung des mittlerweile zu Deutschem Recht gewordenen Beschlusses der UN-Vollversammlung Zeit lassen wollen. „Mittelfranken droht hier also ebenso wie bei der Dezentralisierung der klinischen Psychiatrie die Position des Schlusslichts in Bayern“, stellt Körber fest. Auch die Verlagerung psychiatrischer Betten an Kreis- und Stadtkliniken haben CSU und Präsident fast 15 Jahre zu spät auf den Weg gebracht. „Eine zügige Umsetzung der UN-Konvention ist notwendig, weil die Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben“, so der SPD-Politiker. „Die Realisierung dieses Menschenrechts duldet keinen Aufschub.“ Bildung, Wohnen und Arbeit seien die Haupthandlungsfelder. Insbesondere hält es die SPD-Bezirkstagsfraktion für einen sozial- wie bildungspolitischen Fortschritt, Kinder mit Behinderung nicht mehr aus Regelkindergärten und -schulen auszusondern, sondern ihnen mittels moderner Pädagogik Bildung mit ihren nichtbehinderten Altersgenossen aus der Nachbarschaft zu ermöglichen. Inklusion vermeidet im Gegensatz zur Integration von Beginn an jede Ausgrenzung.
Im Ranking der Bundesländer bei der Integrationsquote liegt Bayern im unteren Drittel. Der Sozialverband Deutschland kritisiert, dass gerade Bayern bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung erhebliche Defizite aufweist. „Durch ihre Untätigkeit im Landtag, in den Ministerien und in den Bezirkstagen belegt die CSU, dass sie der Konvention sehr reserviert gegenüber“, stellt Körber fest. „Dabei ist es nicht Ziel der SPD, die Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderung abzuschaffen“, versichert Körber. Es gelte, sie weiterzuentwickeln zu Kompetenzzentren, die selbst Inklusion praktizieren und von denen aus die Sonderpädagogik zum Kind gebracht werde, nicht wie bisher das Kind zur Sonderpädagogik. Ferner müssten an Regelschulen inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden: Ein System, das gewährleistet, dass verschiedene Professionen entsprechend dem Förderbedarf in kleineren Klassen eingesetzt werden und dies durchgehend an allen Schularten. Ein Ausbau der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste und der Integrationshelfer werde die Möglichkeiten zu inklusiver Beschulung ebenfalls verbessern.
Die Beschlussfassung der UN-Vollversammlung über die Behindertenrechtskonvention stammt aus dem Jahre 2008. Im Dezember 2008 hat der Bundestag beschlossen, sie zu ratifizieren. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom März 2009 ist sie zu bundesdeutschem Recht geworden, das in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt. Die Konvention schreibt vor, dass „Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ Der englische Originaltext spricht in diesem Zusammenhang vom Recht auf „Inclusive Education“. Das bedeutet, dass behinderte Schüler von Anfang an gleichberechtigt in das allgemeine Schulsystem einbezogen sind und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt durch besondere pädagogische Maßnahmen integriert werden. Deshalb ist der Freistaat aufgefordert, sein Schulsystem so umzugestalten, dass auch Kinder mit einer geistigen Behinderung Zugang zur Regelschule haben.
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, „ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“ wollen. Sie sind „nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.“ Die Vereinten Nationen erteilen mit diesem Artikel 19 der räumlichen Trennung von behinderten und nichtbehinderten Menschen eine Absage. Mit dem Inkrafttreten der Konvention ist Deutschland mit seinen Bundesländern, Bezirken und Kommunen nach Auffassung der SPD-Bezirkstagsfraktion verpflichtet, allen behinderten Menschen ein Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen und öffentliche Einrichtungen sowie gemeindenahe Dienstleistungen an den Bedürfnissen behinderter Menschen auszurichten. „Dem kommt die CSU in Bayern bislang nicht nach“, erklärt Fritz Körber.

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