Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften sind Gruppen von Mitgliedern die sich aus Statusgründen oder Interressen zusammengeschlossen haben. Arbeitsgemeinschaften sind in der SPD-Bundesatzung definiert, dadurch haben diese in der Regel eigenständige Rechte innerhalb der Partei (Antragsrecht auf Parteitagen, gegebenenfalls Stimmrecht in Vorständen und auf Parteitagen). In der SPD Mittelfranken gibt es derzeit zehn Arbeitsgemeinschaften: